Unsere professionellen Leistungen
für Kommunen

Für eine effektive Bewältigung von kommunalen Risiken sind geeignete Lösungsansätze objektiv und emotionslos durchzudenken, und zwar im Vorfeld.

Viele Aufgaben und Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der kommunalen Verantwortung bieten unmittelbare Potenziale für vermeidbare Risiken und Haftungen.

Von den öffentlichen Gebäuden und allgemeinen Dienstleistungen für Bürger, über Kindergärten, Schul- und Betreuungseinrichtungen, Energie- und Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung bis hin zu vielen Bereichen der kommunalen Verwaltung.

Ein proaktiver Denkansatz ist gefragt.

Hierbei sind auch die mittelbaren, indirekten Folgen, z.B. den Ausfall und/oder Verlust von Funktionen, Sanierungs- und Wiederaufbaukosten, Schadenersatz, Haftungspotenziale und Personenschäden zu berücksichtigen. So ist bem Setzen von Maßnahmen kein Aktionismus gefragt, sondern vielmehr Schwerpunkte nach ihrer objektiven Auswirkung zu priorisieren. Risikomanagement erfordert einen ganzheitlichen Ansatz.

Fakt ist, bei den heutigen umfassenden kommunalen Aufgaben und Verantwortungen, sowie bei stark veränderten äußerlichen Einwirkungen reichen traditionelle Maßnahmen konventioneller Schadenverhütung mit klassischen Schutzkonzepten bei den heutigen Anforderungen an einen risiko-adäquaten Umgang mit Gefahren nur noch bedingt.


Objektbewertungen für Kommunen und Gemeinden

Risikoanalysen für Kommunen

Risikomanagement ist die Tätigkeit des Umgangs mit Risiken. Dies umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kontrolle von Risiken.

Ziel ist es, bestandsbedrohende Risiken frühzeitig zu erkennen und nachvollziehbar zu überwachen. Da oft gerade Kombinationseffekte mehrerer Einzelrisiken bestandsbedrohend werden, wird eine Aggregation der Einzelrisiken zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs gefordert

Risiken sind hierbei alle Ereignisse innerhalb und außerhalb der Verwaltung, die sich ungünstig auf die kommunale Zielerreichung auswirken können. Ziel eines kommunalen Risikomanagements muss es daher sein, durch systematisches Vorgehen Entscheidungen möglichst weit aus dem Bereich der Unsicherheit – und damit aus dem Risiko – herauszuführen.

Neben dem bewussten Umgang mit Chancen und Risiken soll ein strukturiertes Risikomanagement auch zu einer verbesserten Verwaltungssteuerung beitragen. Welche Risiken dabei als wesentlich erachtet werden, ist Ausdruck der jeweiligen Risikokultur und des Risikobewusstseins.


Objektbewertungen für Kommunen

Risikomanagement ist die Tätigkeit des Umgangs mit Risiken. Dies umfasst sämtliche, durch unser Netzwerk abgedeckte, Maßnahmen zur Bewertung der kommunalen Substanz/Gebäudewerte.


Unabhängige Beratung und Beratungsleistungen für Kommunen und Gemeinden

Objektive Beratung für Kommunen

Unsere Dienstleistung verspricht höchste Qualität und neben unabhängiger Beratung auch eine umfassende, auf die kommunalen Interessen orientierte Betreuung. Wir beraten als unabhängiger Spezialist in Versicherungsangelegenheiten und sind ausschließlich im Auftrag unserer Auftraggeber tätig. Wir unterhalten keine Beteiligungen an Versicherungsunternehmungen, ebenso unterhalten wir keine auf Umsatz begründeten Exklusivprodukte von Versicherern, welche einen Interessenkonflikt zu einer objektiven Marktanalyse darstellen können. Dies gewährt eine objektive Markteinschätzung der gebotenen individuellen Lösungsangebote. Wir haften für best advice, denn kaum ein Berufsstand hat so strenge Qualitätsansprüche an sich selbst.


Unabhängige Vergleiche für Kommunen und Gemeinden

Unabhängige Vergleiche für Kommunen

Unsere langjährigen Erfahrungen im kommunalen Risikotransfer ermöglicht uns objektive und unabhängige Vergleiche zu unterschiedlichen Produktangeboten und/oder kommunalen Gesamtdeckungskonzepten auszuarbeiten. Das Ergebnis wird in einer synopsenartigen Darstellung, vereinfacht wie auch vertieft, präsentiert und dient als Basis zur kommunalen Entscheidungsfindung.


Begleitung von Kommunen in Ausschreibungsverfahren gemäß BVG

Begleitung von Kommunen in Ausschreibungsverfahren gemäß BVergG

Das BVergG regelt die Vergabe von Aufträgen und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Versicherungsleistungen sind gemäß der gesetzgebung prioritäre Dienstleistungen, für deren Beschaffung die vergaberechtlichen Bestimmungen vollumfänglich anzuwenden sind. Somit gilt für die Beschaffung von Versicherungsschutz durch Gemeinden das BVergG.

In enger Zusammenarbeit und unter juristischer Führung begleiten wir mit detaillierten Prozeßschritten Kommunen vollumfänglich und rechtssicher durch das Ausschreibungsverfahren gemäß BVergG.


Beratung und Betreuung bei kommunalen Sonderprojekten

Beratung und Betreuung bei kommunalen Sonderprojekten

Unter Berücksichtigung des BVergG und einer allenfalls erforderlichen Ausschreibung gemäß BVergG beraten und begleiten wir bei der Umsetzung kommunaler Sonderprojekten. Dabei greifen wir auf eigene Erfahrung, ausgewählte Partner und juristische Begleitung zurück. Dabei können wir auf bereits umgesetze Sonderprojekte im Bereich der Fotovoltaik und Fotovoltaikkonzepte, leistbares Wohnen, betreutes Wohnen, kommunale Lichtpunkte, kommunales Leasing und Sale-and-Lease-back Projekte verweisen.